Übersicht der Fördermöglichkeiten

 

tl_files/content/Stromspeicherkampagne/Uebersicht Foerdermoeglichkeiten.jpg

Säule 1 - Stromspeicherbonus Klimaschutzinitiative

 

Beantragung des Stromspeicherbonus (Schritt für Schritt)
  
1) Lassen Sie sich beraten und planen Sie Ihre Anlage und holen Sie ein Angebot für den Batteriespeicher ein.
 
2) Füllen Sie ein entsprechendes Antragsformular aus, welches Sie hier herunterladen können oder beim Klimaschutzmanager des Landkreises, Stefan Glässner (02681 /813801 oder stefan.glaessner@kreis-ak.de) erhalten.
Die Förderung beträgt pro Kilowattstunde gerundeter nutzbarer Speicherkapazität 100 € (Minimalförderung 100 €; Maximalförderung 500 €)
 
3) Der ausgefüllte Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Kreisverwaltung Altenkirchen unter folgender Adresse eingereicht werden:
Kreisverwaltung Altenkirchen
Stefan Glässner
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
 
 4) Falls die Maßnahme den Förderbedingungen entspricht und noch genügend Mittel vorhanden sind, erfolgt die Bewilligung per Post. Erst dann darf mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden.
 
5) Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können Sie die Maßnahme umsetzen. Wenn Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben können Sie den Bonus anfordern. Dazu schicken Sie eine Rechnungskopie zum Nachweis der Maßnahmenumsetzung an die Kreisverwaltung. Die Maßnahmenumsetzung muss bis zum 30.06.2017 erfolgt sein.
 
6) Nach Prüfung der Unterlagen wird der Bonus ausgezahlt.
  
 
Teilnahmebedingungen Stromspeicherkampagne 
 

•Die Installation des Stromspeichers muss zwingend auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen vorgenommen werden.

•Es werden nur neue Stromspeicher gefördert.

•Antragsberechtig sind nur Privatleute.

•Der Einbau des Stromspeichers muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.

•Der Einbau darf noch nicht erfolgt sein; eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

•Förderanträge können zwischen 15.09.2016 und 31.05.2017 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2017 umgesetzt sein.

•Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung des Förderbonus.

 

Säule 2 - KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher"

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher wird die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen gefördert. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Ihre Förderung besteht aus 2 Teilen:

  • einem zinsgünstigen Kredit der KfW
  • einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der zurzeit bei 19 % der förderfähigen Kosten liegt.

Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.

Der Tilgungszuschuss verringert sich im Laufe der Zeit wie folgt:

tl_files/content/Stromspeicherkampagne/Foerderaquoten.JPG

Wie erfolgt die Antragsstellung? Über die Hausbank!

Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn!

Hier geht es weiter zum Merkblatt des Förderprogramms

 

Säule 3 - Maßnahmenpartner Innogy SE

Der exklusive Bonus wurde auf 1.500 € erhöht.

 

tl_files/content/Stromspeicherkampagne/Flyer INNOGY_fin.jpg