Übersicht der Fördermöglichkeiten
Säule 1 - Stromspeicherbonus Klimaschutzinitiative
•Die Installation des Stromspeichers muss zwingend auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen vorgenommen werden.
•Es werden nur neue Stromspeicher gefördert.
•Antragsberechtig sind nur Privatleute.
•Der Einbau des Stromspeichers muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
•Der Einbau darf noch nicht erfolgt sein; eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
•Förderanträge können zwischen 15.09.2016 und 31.05.2017 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2017 umgesetzt sein.
•Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung des Förderbonus.
Säule 2 - KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher"
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher wird die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen gefördert. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Ihre Förderung besteht aus 2 Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der zurzeit bei 19 % der förderfähigen Kosten liegt.
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Der Tilgungszuschuss verringert sich im Laufe der Zeit wie folgt:
Wie erfolgt die Antragsstellung? Über die Hausbank!
Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn!
Hier geht es weiter zum Merkblatt des Förderprogramms
Säule 3 - Maßnahmenpartner Innogy SE
Der exklusive Bonus wurde auf 1.500 € erhöht.