Teilnahmebedingungen Stromspeicherbonus
•Die Installation des Stromspeichers muss zwingend auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen vorgenommen werden.
•Es werden nur neue Stromspeicher gefördert.
•Antragsberechtig sind nur Privatleute.
•Der Einbau des Stromspeichers muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
•Der Einbau darf noch nicht erfolgt sein; eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
•Förderanträge können zwischen 15.09. und 31.12.2016 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Maßnahme muss bis zum 31.03.2016 umgesetzt sein.
•Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung des Förderbonus.