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Beantragung des Stromspeicherbonus (Schritt für Schritt)
  
1) Lassen Sie sich beraten und planen Sie Ihre Anlage und holen Sie ein Angebot für den Batteriespeicher ein.
 
2) Füllen Sie ein entsprechendes Antragsformular aus, welches Sie hier herunterladen können oder beim Klimaschutzmanager des Landkreises, Stefan Glässner (02681 /813801 oder stefan.glaessner@kreis-ak.de) erhalten.
Die Förderung beträgt pro Kilowattstunde gerundeter nutzbarer Speicherkapazität 100 € (Minimalförderung 100 €; Maximalförderung 500 €)
 
3) Der ausgefüllte Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Kreisverwaltung Altenkirchen unter folgender Adresse bis spätestens 15.05.2017 eingereicht werden:
 
Kreisverwaltung Altenkirchen
Stefan Glässner
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
 
 4) Falls die Maßnahme den Förderbedingungen entspricht und noch genügend Mittel vorhanden sind, erfolgt die Bewilligung per Post. Erst dann darf mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden.
 
5) Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können Sie die Maßnahme umsetzen. Wenn Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben können Sie den Bonus anfordern. Dazu schicken Sie eine Rechnungskopie zum Nachweis der Maßnahmenumsetzung an die Kreisverwaltung. Die Maßnahmenumsetzung muss bis zum 31.06.2017 erfolgt sein.
 
6) Nach Prüfung der Unterlagen wird der Bonus ausgezahlt.
 
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